Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB der OZETA GmbH, im Folgenden „OZETA“ genannt, Stand 09/2016
Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für die Verkäufe von OZETA handelnd ausschließlich auf deren Internetplattformen, und dort ausschließlich im öffentlich zugänglichen Shopbereich.
1. Geltungsbereich
Der Anwendung anderer, insbesondere gegenläufiger bzw. kreuzender AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Verkäufe erfolgen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.
2. Vertragsschluss
Ihre Bestellung stellt ein Angebot an OZETA zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Bis zur endgültigen Absendung Ihrer Bestellung, können Sie jederzeit den Bestellvorgang abbrechen oder Ihre Angaben korrigieren. Wenn Sie eine Bestellung bei OZETA aufgeben, schickt OZETA Ihnen eine automatisierte Nachricht in Textform (z.B. E-Mail, Fax, Brief), die den Eingang Ihrer Bestellung bei OZETA bestätigt (Bestell-Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt gleichzeitig die Annahme Ihres Angebotes dar, so dass damit ein Kaufvertrag zwischen Ihnen und OZETA zustande kommt.
Über Produkte die nicht in der Kaufbestätigung aufgeführt sind, kommt kein Kaufvertrag zustande.
Die dem Sortiment der OZETA zugrunde liegenden Unterlagen, Abbildungen und Maßangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die gelieferte Ware kann von den Abbildungen abweichen, wobei dies auf die Qualität und/oder den Inhalt keine Auswirkungen hat. Sonderangebote für als solche gekennzeichnete Waren gelten nur solange der Vorrat reicht.
OZETA verkauft sämtliche Produkte grundsätzlich nur in haushaltsüblichen Mengen. Erfolgen Verkäufe in andere Länder als Deutschland, gelten diese Geschäftsbedingungen unverändert.
3. Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug / Versand & Versandkosten
3.1. Zahlung des Kaufpreises nebst der in der Artikelbeschreibung bekannt gegebenen Versandkostenbeteiligung ist sofort mit Vertragsschluss (siehe Ziffer 2. oben) fällig. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von OZETA.
3.2. Sofern auf der Rechnung nicht anders vermerkt, tritt Verzug (§§ 280, 286 BGB) mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ein. Im Verzugsfall ist OZETA berechtigt gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen; die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
3.3. Eine Abholung der Kaufsache ist grundsätzlich nicht möglich. Die Lieferung bzw. Übergabe der Ware erfolgt in allen Fällen grundsätzlich nur gegen Vorkasse. Der Versand erfolgt ausschließlich über durch OZETA vorausgewählte Unternehmen; Sofern mehrere Versandunternehmen von OZETA vorausgewählt sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen diesen zu wählen. Lieferzeiten entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung bezogen auf den Lieferort und das gewählte Versandunternehmen, sowie die gewählte Versandart.
3.4. Ihre Versandkostenbeteiligung pro erworbenem Artikel entnehmen Sie bitte der Artikelbeschreibung.
3.5. Nachnahmeversand wird nicht angeboten. Durch die Versandkostenbeteiligung werden die tatsächlich anfallenden Porti/Frachten abgedeckt. Jedes Paket ist bis zu einem Wert von 500,- Euro versichert, unversicherter Versand wird ausdrücklich nicht angeboten; unabhängig vom Wert des Paketes wird klargestellt, dass der Versand, sofern Sie Verbraucher sind (§ 13 BGB) nicht auf Ihre Gefahr erfolgt.
3.6. Die Versandkostenbeteiligungen sind nicht verhandelbar. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer bezogen auf Deutschland.
4. Wertersatzverpflichtung bei Widerruf
Machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch, trägt OZETA die Kosten der Rücksendung der Waren innerhalb Deutschlands.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
5. Gewährleistung und Haftung
5.1. Für Verbraucher im Sinne des BGB (§ 13 BGB) gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen; die Gewährleistungsfrist beträgt für Neuwaren zwei Jahre, für entsprechend bezeichnete Gebrauchtwaren ein Jahr und beginnt jeweils mit Übergabe der Ware. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers sind zunächst auf Nacherfüllung beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Käufer bei einem nicht unerheblichen Mangel nach seiner Wahl einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder Minderung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Käufers gegen OZETA sind ausgeschlossen; gleiches gilt auch hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen von OZETA.
5.2. Für Schäden und/oder Verletzungen aufgrund von Fehlbedienung von Werkzeugen, Lasern und sonstigem technischen Gerät wird keine Haftung übernommen.
5.3. Die vorstehenden und übrigen in diesen AGB enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein Personenschaden vorliegt. Sie gelten ferner dann nicht, wenn der Käufer Ansprüche aus §§ 1, 4 Produkthaftungsgesetz geltend macht. Sofern OZETA fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise entstehenden Schaden beschränkt; gleiches gilt auch hinsichtlich der Erfüllungsgehilfen von OZETA. Vertragswesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, so z.B. bei einem Kaufvertrag die Lieferung der Kaufsache.
6. Besondere Regelungen für Unternehmer
Ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB), und ausdrücklich nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB), gilt hinsichtlich der Gewährleistung und des Versands von Artikeln in Abweichung zu den oben aufgeführten Regelungen Folgendes:
a.) Gefahrübergang gemäß § 447 BGB
b.) Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Käufers, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über.
c.) Mängelansprüche des Käufers setzten voraus, dass dieser, sofern der Kauf für ihn ein Handelsgeschäft war, seinen nach § 377 HGB geschuldeten kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Der Käufer muss OZETA Mängel der Kaufsache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes in Textform (§ 126b BGB) mitteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung in Textform (§ 126b BGB) mitzuteilen. § 377 Abs. 5 HGB bleibt hiervon unberührt.
7. Vertragssprache / Gerichtsstand / Schriftformerfordernis
Vertragssprache ist Deutsch. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist, soweit der Käufer Unternehmer ist (§ 14 BGB), D-56070 Koblenz. Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Nebenabreden sind nicht getroffen, im Übrigen bedürfen Nebenabreden zwingend der Schriftform; gleiches gilt auch für das Abbedingen des Schriftformerfordernisses.
8. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages aus irgendeinem Grunde unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt aufrechterhalten. Der Vertrag ist gegebenenfalls derart sinngemäß auszulegen oder zu ergänzen, dass das von den Beteiligten Gewollte nach Möglichkeit erreicht wird. Die Anwendbarkeit von § 139 BGB wird abbedungen.